STATUTEN

Name und Zweck

Art. 1

Der Fussballclub Swissair „Oldies“, abgekürzt FCS, gegründet am 5.Mai 1947, mit Sitz in Bassersdorf, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des ZGB.

Art. 2

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden, welche die Kameradschaft und den gesellschaftlichen Kontakt beim gemeinsamen Fussballspiel pflegen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 3

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 

 

Mitgliedschaft

Art. 4

Der FCS besteht aus Aktivmitgliedern, Supportern und Gönnern. Die Aktivmitglieder benützen die Infrastruktur und nehmen an Trainings und Freundschaftsspielen teil. Die Supporter und Gönner unterstützen den Verein finanziell.

Art. 5

Der Ein- und Austritt ist auf Ende des Vereinsjahres durch schriftlichen Antrag an den Vorstand möglich. Die Aufnahme von neuen Aktivmitgliedern erfolgt provisorisch durch den Vorstand und definitiv durch den Beschluss der Vereinsversammlung.

Art. 6

Die Jahresbeiträge der Aktivmitglieder, Supporter und Gönner werden durch die Vereinsversammlung festgelegt.

Art. 7

Aktivmitglieder können auf Antrag des Vorstandes durch die Vereinsversammlung ohne Angaben von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden.

 

Organisation

Art. 8

Die Organe des Vereins sind: Die Vereinsversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren. 

Art. 9

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Vereinsversammlung gewählt werden; er konstituiert sich selber. 

Art. 10

Die Versammlung der Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einmal jährlich schriftlich einberufen. Die Einladung hat mindestens eine Traktandenliste zu enthalten.

Art. 11

Die Mitglieder haben in der Vereinsversammlung Stimmrecht. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erfasst.

Art. 12

Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, den Verein nach aussen zu vertreten und die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen.

 

Auflösung

Art. 13

Der Verein kann jederzeit durch die Vereinsversammlung aufgelöst werden. Dazu ist eine Zweidrittelsmehrheit nötig.

 

Die vorliegenden Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Vereinsversammlung in Kraft. Sie ersetzen sämtliche früheren Statuten.

 

Bassersdorf, 23. März 2016, Fussballclub Swissair „Oldies“

 

Der Präsident:

Franz Keller

 

Der Aktuar:

Roland Hengartner